Jacoby-Bürgergilde Neumünster, seit 1578

Geschichte

Betstunde

Gildebegriff

Es gibt unzählige Definitionen des Begriffs „Gilde“. Das Wort „Gilde“ stammt ursprünglich aus dem Germanischen (gegilde, gildi) und steht im Zusammenhang mit dem noch älteren Wort „Geld“ in seiner Bedeutung für „Opfer, Zahlung, Steuer“. Die ursprüngliche Bedeutung  des Wortes ist daher: Opfer und/oder Zahlgemeinschaft. Aus dem Skandinavischen kommt der Begriff „ghilde“ und bedeutet dort „gemeinsame Mahlzeit“. Später etwa ab 800 taucht in Deutschland (Franken) der Begriff „gildonia“ auf und bezeichnete damit „eine Vereinigung, die auf einer eidlich bekräftigten Vereinbarung beruhte und die sich die Unterstützung der Mitglieder in besonderen Notsituationen zur Aufgabe gemacht hatte. Die Gilde war danach eine Vereinigung zu gegenseitigem Rechtsschutz und Hilfeleistung ihrer Mitglieder. Im 9. Jahrhundert wurden auch geistliche Bruderschaften als gildonia, gilde oder gulde  bezeichnet. Sie sorgten für die Armenpflege, die Abhaltung von Seelenmessen, die Ausrichtung  und Durchführung von Begräbnissen und wählten sich zumeist einen Heiligen oder Apostel als Schutzpatron, nach dem sie ihre Gilde bezeichneten. In Norddeutschland wurde der Begriff Gilde auch häufig anstelle des Zunfts- oder Amtsbegriffs verwendet oder zur Bezeichnung von Vereinigungen bestimmter Bevölkerungsgruppen benutzt.

Gilden in Schleswig-Holstein

Gilden haben in Schleswig-Holstein eine fast tausendjährige Tradition. Die ersten entstanden im 11./12. Jahrhundert und waren wie  die St. Knudsgilden im Landesteil Schleswig und in Dänemark christlichen Idealen - wie regelmäßigen Almosenabgaben, Unterhaltung eigener Altäre und Totengedenken für ihre Mitglieder - verpflichtet. Die Mitglieder versprachen sich  gegenseitige Hilfe und beschworen dies durch einen Eid. Dieser Eid wurde bei den regelmäßigen Gildeversammlungen, in deren Mittelpunkt ein festliches Gildemahl stand, immer wieder neu bekräftigt. Streitigkeiten untereinander wurden ausschließlich vor dem Gildegericht verhandelt, dessen Urteilsspruch für alle bindend war.

Gilden in Schleswig-Holstein
Jacoby-Bürgergilde Buch - 1830

Gilden in Neumünster und Umgebung

Aus der vorreformatorischen Zeit gibt es im Hinblick auf vorhandene Gilden bzw. geistliche Bruderschaften keine Aufzeichnungen. Später im 16./17. und 18. Jahrhundert wird jedoch vor allem von vielen Brand- und Totengilden berichtet. So auch in Neumünster. Der Heimat-forscher Theodor Dittmann berichtet in seinem 1925 erschienenen Buch „Dat Nyge Munster“ von einem „Ledertauer“ (Gerber) Lüthje, dem vorgeworfen wurde, sein Haus im Jahre 1747 selbst in Brand gesetzt zu haben, um mit dem ihm aufgrund seiner Mitgliedschaft in elf Gilden zustehenden Brandgeld ein Mehrfaches des Werts seines Hauses  zu erlösen. Lüthje war seinerzeit Mitglied  in folgenden Gilden: Großflintbeker Gilde,  Hohenwestedter Bonifacius-Gilde, Hohenwestedter Mai-Tagsgilde, Nortorfer Himmelfahrts-Gilde, Nortorfer Scheibengilde, Neumünstersche Maitags-Gilde, Neumünstersche Bürgergilde, Großenasper Knechts-Gilde, Heidmühler Gilde, Gadelander Gilde und Boostedter Gilde.