Jacoby-Bürgergilde Neumünster, seit 1578

Gildebegriff

Betstunde

Es gibt unzählige Definitionen des Begriffs „Gilde“. Das Wort „Gilde“ stammt ursprünglich aus dem Germanischen (gegilde, gildi) und steht im Zusammenhang mit dem noch älteren Wort „Geld“ in seiner Bedeutung für „Opfer, Zahlung, Steuer“. Die ursprüngliche Bedeutung  des Wortes ist daher: Opfer und/oder Zahlgemeinschaft. Aus dem Skandinavischen kommt der Begriff „ghilde“ und bedeutet dort „gemeinsame Mahlzeit“. Später etwa ab 800 taucht in Deutschland (Franken) der Begriff „gildonia“ auf und bezeichnete damit „eine Vereinigung, die auf einer eidlich bekräftigten Vereinbarung beruhte und die sich die Unterstützung der Mitglieder in besonderen Notsituationen zur Aufgabe gemacht hatte. Die Gilde war danach eine Vereinigung zu gegenseitigem Rechtsschutz und Hilfeleistung ihrer Mitglieder. Im 9. Jahrhundert wurden auch geistliche Bruderschaften als gildonia, gilde oder gulde  bezeichnet. Sie sorgten für die Armenpflege, die Abhaltung von Seelenmessen, die Ausrichtung  und Durchführung von Begräbnissen und wählten sich zumeist einen Heiligen oder Apostel als Schutzpatron, nach dem sie ihre Gilde bezeichneten. In Norddeutschland wurde der Begriff Gilde auch häufig anstelle des Zunfts- oder Amtsbegriffs verwendet oder zur Bezeichnung von Vereinigungen bestimmter Bevölkerungsgruppen benutzt. 

So gab und gibt es heute noch Kaufmannsgilden, Handwerksgilden, Schweinegilden, Knochenbruchgilden. Allen Vereinigungen, die sich unter dem Namen „Gilde“ zusammenschlossen, war gemeinsam, dass sich ihre Mitglieder  freiwillig zusammenschlossen, um nach dem Prinzip „Einer für alle, alle für einen“ sich gegenseitig in Notsituationen beizustehen  und  dabei gleichzeitig die Geselligkeit - häufig nach einem feststehenden Ritual -  zu pflegen. Besonders deutlich wird dies bei den zahlreichen Brand- und Totengilden, die im Mittelalter dafür sorgten, dass bei Brand und Tod die wirtschaftliche Existenz des Gildebruders durch die sachliche und finanzielle Hilfe der übrigen Gildebrüder erhalten blieb.  Die Brand- und Totengilden wurden ebenso wie die gleichzeitig entstehenden Schützengilden von den jeweiligen Landesherren geschützt und unterstützt, weil die Brand- und Totengilden durch ihre gegenseitige Hilfe die Steuerkraft der Bürger erhielten und die Schützengilden zur Stärkung der Verteidigungskraft der Flecken und Städte  bei Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen beitrugen.