Gilden in Schleswig-Holstein
Gilden haben in Schleswig-Holstein eine fast tausendjährige Tradition. Die ersten entstanden im 11./12. Jahrhundert und waren wie die St. Knudsgilden im Landesteil Schleswig und in Dänemark christlichen Idealen - wie regelmäßigen Almosenabgaben, Unterhaltung eigener Altäre und Totengedenken für ihre Mitglieder - verpflichtet. Die Mitglieder versprachen sich gegenseitige Hilfe und beschworen dies durch einen Eid. Dieser Eid wurde bei den regelmäßigen Gildeversammlungen, in deren Mittelpunkt ein festliches Gildemahl stand, immer wieder neu bekräftigt. Streitigkeiten untereinander wurden ausschließlich vor dem Gildegericht verhandelt, dessen Urteilsspruch für alle bindend war.
Aus wirtschaftlichen Gründen musste der Kreis der Mitglieder einer Gilde so homogen sein, dass jeder Gildebruder in etwa die gleiche wirtschaftliche Leistungskraft aufwies, um im Schadensfall den gleichen Beitrag wie alle anderen Gildebrüder leisten zu können. Das wird insbesondere im 16. Jahrhundert beim Entstehen der zahlreichen Brandgilden in Schleswig-Holstein deutlich. Neben einem guten Ruf waren damals häufig Grund- und Hausbesitz die Grundvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft.
Der genossenschaftliche Gedanke, der gegenseitigen materiellen Hilfe, steht heute bei den noch etwa 700 in Schleswig-Holstein existierenden Gilden nicht mehr so sehr im Vordergrund, weil diese Aufgaben im Laufe der Jahrhunderte weitgehend von Versicherun-gen und anderen Institutionen wie Feuerwehr, Polizei usw. übernommen worden sind.
Hauptaufgabe der Gilden ist heute wie in allen Jahrhunderten zuvor, wie es in der Urkunde des Ministerpräsidenten anlässlich der Verleihung der Gildekette an die Jacoby-Bürgergilde im Jahre 1967 heißt, „die Wahrung (des) allzeit bewährten Bürgersinns, (die Pflege) von Brauch und Sitte unserer Heimat und der Dienst an der Gemeinschaft“.