Jacoby-Bürgergilde Neumünster, seit 1578

Die Jacoby Bürgergilde damals

Carl Friedrich II Kopenhagen

Ursprünge

Von einer christlichen Bruderschaft zur Toten- und Brandgilde

Die Jacoby-Bürgergilde führt seit1878 wie ihre Schwestergilde, die Bürgergilde zu Neumünster, in ihrem Namen den Zusatz „seit 1578". Dabei ist sie wohl wesentlich älter.

In der ältesten, uns bekannten Gilderolle von 1647 wird darauf hingewiesen, dass  diese dem Inhalt nach einer im Jahre 1567 verbrannten noch älteren Gilderolle entspricht. Auch der Name der Gilde, damals S. Jacobsgilde, deutet darauf hin, dass die Jacoby-Bürgergilde  ursprünglich eine christliche Bruderschaft gewesen ist, deren Mitglieder damals vornehmlich selbstständige Fuhr- und Handelsleute waren. Dies ist anhand der Analyse der alten Mitgliederlisten durch den Heimatforscher Theodor Dittmann nachgewiesen worden.

Brandgilde

Im 15. und 16. Jahrhundert wurden in ganz Deutschland und besonders auch in Schleswig-Holstein Brandgilden, wenn sie nicht schon bestanden, von den Landesherren neu gestiftet und/oder „verordnet“. Denn auch der Landesherr hatte ein Interesse an der Selbsthilfe nach dem Grundsatz „einer für alle, alle für  einen“, sparte er doch durch die Solidarität der Gildebrüder untereinander „Subventionen“ und „Unterstützungen“ für den Wiederaufbau ihrer abgebrannten Häuser. Obendrein blieb durch die rasche Selbsthilfe die Steuerkraft des Gildebruders erhalten.

Löschwagen
Bestattung in Stockfleth 1998

Totengilde

Die Hilfe und Unterstützung bei Todesfällen durch die Jacoby-Bürgergilde gibt es bis heute. Nach der Gilderolle von 1567 waren die GB in bestimmter Reihenfolge verpflichtet, wenn ein GB, dessen Frau, Kind oder einer seiner Mitarbeiter verstorben war, diesen - egal, an welcher Krankheit er oder sie verstorben war, - aus dem Haus zu holen und zum Friedhof zu tragen. Alle anderen Gildebrüder mussten den Trauerzug begleiten. Auch hier hatte die Ehefrau, wenn ein GB wegen auswärtiger Geschäfte seine Pflicht nicht erfüllen konnte, für Vertretung zu sorgen oder der GB musste eine ½ Tonne Bier Strafe zahlen. Die Gilde hat damals auch gegen Zahlung eines Geldbetrages Nichtgildemitglieder bestattet. 1648 wurde in der Gilderolle festgelegt, dass die Träger in angemessener Kleidung (schwarzen Mänteln) zu erscheinen hätten.