Jacoby-Bürgergilde Neumünster, seit 1578

Totengilde

Bestattung in Stockfleth 1998

Die Hilfe und Unterstützung bei Todesfällen durch die Jacoby-Bürgergilde gibt es bis heute. Nach der Gilderolle von 1567 waren die GB in bestimmter Reihenfolge verpflichtet, wenn ein GB, dessen Frau, Kind oder einer seiner Mitarbeiter verstorben war, diesen - egal, an welcher Krankheit er oder sie verstorben war, - aus dem Haus zu holen und zum Friedhof zu tragen. Alle anderen Gildebrüder mussten den Trauerzug begleiten. Auch hier hatte die Ehefrau, wenn ein GB wegen auswärtiger Geschäfte seine Pflicht nicht erfüllen konnte, für Vertretung zu sorgen oder der GB musste eine ½ Tonne Bier Strafe zahlen. Die Gilde hat damals auch gegen Zahlung eines Geldbetrages Nichtgildemitglieder bestattet. 1648 wurde in der Gilderolle festgelegt, dass die Träger in angemessener Kleidung (schwarzen Mänteln) zu erscheinen hätten.

Später im Anfang des 19. Jahrhunderts mit dem Aufkommen gewerblicher Bestattungsinstitute beschränkte sich die Leistung der Gilde neben der Teilnahme der Gildebrüder an der Beerdigung darauf, der Familie des verstorbenen GB oder seiner verstorbenen Ehefrau, die Bestattungsutensilien wie Leichentuch, Lichter und Totenbahre zur Verfügung zu stellen und an die Familie 3 Mark Courant pro GB als Sterbegeld auszuzahlen.

Während bis ins 19. Jahrhundert praktische Hilfe geleistet wurde, beschränkt sich heute der Einsatz der Gildebrüder auf die Teilnahme an der Beerdigung mit einer Abordnung bestehend aus Vorstand und 20 Gildebrüdern in Begleitung der Zugfahne. Darüber hinaus wird an die Angehörigen des verstorbenen Gildebruders ein Sterbegeld in Höhe von € 5.000,00 ausgezahlt, das durch Umlage bei allen GB erhoben wird.