Jacoby-Bürgergilde Neumünster, seit 1578

Die Generalversammlung und Rechnungslegung

Bis Ende des 17. Jahrhunderts scheint die gesamte Jacoby-Bürgergilde 2x im Jahr getagt zu haben. Denn nach der Gilderolle von 1647 hatten alle Gildebrüder mit ihren Frauen sowohl am Himmelfahrtstag als auch am 25. Juli, dem Tag des heiligen Jakobus, zur Gildeversamm-lung zu erscheinen. An beiden Tage war ein „christlicher Psalm" zu singen und ein Dankgebet zu sprechen. Danach wurde von den Vorstehern Rechnung gelegt und die rückständigen Gildebeiträge eingefordert. Gemäß Ziffer 9 der Gilderolle haben alle Gildebrüder fällige Beiträge unbedingt an den „verordneten Tagen" der Gildeversammlung zu entrichten, damit der Gilde keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Spätestens seit  Mitte des 18. Jahrhunderts kamen alle Gildebrüder und Schwestern nur noch einmal im Jahr zusammen (§ 4 Gilderolle von 1748). Die Gildeversammlung am St. Jakobs-Tag fand nicht mehr statt. Offensichtlich trat die Verehrung des heiligen Jakobus gegenüber dem jetzigen Zweck der Gilde als Toten- und Brandgilde immer mehr in den Hintergrund. Gleichwohl waren nach wie vor christlicher Gesang und Dankgebet Gildepflicht. Getagt wurde wieder in der Pfingstwoche, ob am Himmelfahrtstag ist nicht gesagt,  aber sehr wahrscheinlich. Neben dem geselligen Beisammensein hatte der Vorstand in dieser Versammlung über das vergangene Gildejahr Rechnung zu legen. Alle zwei Jahre wurde neben der Generalversammlung, ebenfalls in der Pfingstwoche nach dem Vogel geschossen.

Nachdem durch die Einführung der staatlichen Feuerversicherung die Funktion der Brandgilde entfallen und sich der Wirkungskreis der Gilde nur noch auf die Hilfestellung bei Todesfällen erstreckte, trat die gesamte Gilde nur noch alle zwei Jahre zusammen (§§ 2 und 10 Gilderolle 1808). Die Rechnungslegung für die vergangenen zwei Jahre fand ebenfalls an diesem Tag statt. Zum ersten Mal ist jetzt von zwei „Rechnungs-Assistenten" die Rede, die die Richtigkeit der Rechnungslegung zu prüfen hatten. Im Jahr der Generalversammlung fand auch das Vogelschießen statt. In den Jahren ohne Vogelschießen versammelten „sich blos die Vorsteher, die Officiers der Gilde und die 16 Männer auf einen Tag in der Pfingstwoche, um für das verflossenen Jahr die Rechnung aufzunehmen und das sonsten bei der Gilde etwa Nöthige zu regulieren."

Die Gilderolle von 1836 enthält in den §§ 6 und 7 ähnliche Regelungen. Erstmals erhalten wir jedoch einen genauen Einblick in die Woche des Vogelschießens. Daraus wird klar, dass man ein so umfangreiches Gildetreffen nur alle zwei Jahre veranstalten konnte. Im Einzelnen sah das so aus:

Am Dienstag nach Pfingsten findet eine Generalversammlung aller Gildebrüder statt, auf der alles Nötige für das Vogelschießen besprochen wird. Der  Mittwoch ist mit der Betstunde, dem Ausmarsch zum Schießplatz, dem Schießen und der Huldigung des Schützenkönigs ausgefüllt. Am Donnerstag trifft man sich mit den Gildeschwestern zu einem gemeinsamen, festlichen Essen und anschließendem Tanz. Am Freitag trifft sich die gesamte Gilde „zum Zweck der Abrechnung und Berichtigung des Beitrages eines Jeden zu den durch das Vogelschießen und von dem anhängig erwachsenen Kosten statt". Die Woche nach Pfingsten war also für Vorstand und Gildebrüder voll ausgefüllt. Die laufende Arbeit blieb liegen. Man musste sie in der darauf folgenden Woche trotz Müdigkeit und Brummschädel wieder aufholen. Da tat die Schießpause im nächsten Jahr gut. Für die Bürger der Stadt wurde sie durch das Vogelschießen der Bürgergilde ausgefüllt.

Die Regelung, dass sich die gesamte Gilde nur noch alle zwei Jahre traf,  hatte offensichtlich bis in die 60iger Jahre des 19. Jahrhunderts Bestand. Danach traf man sich - wie aus dem Gildebuch von 1830 ersichtlich - wieder jährlich am Himmelfahrtstag zur Generalversammlung mit Rechnungslegung und alle zwei Jahre zum Vogelschießen ähnlich der Regelung, wie sie heute noch besteht. Tagesordnung heutige GV beifügen.